Bestimmungen

Es gelten bei uns folgende Bestimmungen:

1.Die Fischerei ist nur mit der Fliegenrute und künstlicher Fliege (Trockenfliege, Nymphe, Nassfliege und Streamer) erlaubt

2.Schonmaße
Bachforelle 40 cm, Regenbogenforelle 30 cm, Äsche 50 cm und Huchen 90 cm. Im Übrigen gelten die bayerischen gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten.

3.Entnahme und Bestimmungen
Entnahme pro Fangtag ein Edelfisch (Bachforelle, Äsche oder Huchen). Gefischt werden darf nur mit Schonhaken oder angedrücktem Widerhaken – es ist nur eine Anbissstelle am Vorfach erlaubt! Die Vorfachstärke muss mindestens 0,10 mm betragen. 

4.Verstöße
Bei Verstößen gegen die Bestimmungen wird generell der Erlaubnisscheinen entzogen. Bei besonders schweren Vergehen ist mit einer Anzeige zu rechnen.

5.Gefangene Fische
Über jeden gefangenen Fisch, der mitgenommen wird, muss Buch geführt werden. Diese Fische müssen sofort eingetragen werden. Der Erlaubnisscheininhaber verpflichtet sich, dass das Fangergebnis nach Ablauf der Gültigkeit bei der Kartenausgabestelle abgegeben wird.

6.Huchenfischen
Jahreskarteninhabern ist das Fischen auf Huchen vom 01.11.-14.02. mit künstlichem Köder (ohne Widerhaken) ab einer Länge von 12 cm erlaubt.

7.Wassertemperatur
Bei erhöhten Wassertemperaturen und Niedrigwasser, soll das Angeln zum Schutz der Fische eingestellt werden. Die aktuellen Wassertemperaturen finden Sie auf unserer Homepage unter www.ilz-fliegenfischen.de.

Die Gewässerbegrenzung ist im oberen Bereich der Zusammenfluss von Ilz und Wolfsteiner Ohe in Aumühle und im unteren Bereich der Einfluss des Dettenbaches bei Fischhaus.

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